WIR KÜMMERN UNS UM DIE ABWICKLUNG MIT IHRER KRANKENKASSE!
Genießen Sie Ihre Rechte im europäischen Binnenmarkt. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Kommunikation und Abrechnung mit Ihren Versicherungsträgern.
Versicherungsstatus im Überblick
Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Versicherten Behandlungen im EU-Ausland bis zu dem Betrag zu erstatten, den sie auch bei einer Inlandbehandlung leisten müssten.
- Gilt für vertragsgemäße zahnmedizinische Leistungen
- Einschränkung: Reine privatärztliche oder medizinisch nicht anerkannte Leistungen können ausgeschlossen sein
- Zahnersatzversorgungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
Kostenübernahme für Privatversicherte
Für privat versicherte Patienten und Zusatzversicherte existieren keine einheitlichen pauschalen Vorgaben des Gesetzgebers.
- Der Erstattungsanspruch richtet sich exklusiv nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und Tarif
- Wir empfehlen dringend, vor Behandlungsbeginn den konkreten Leistungsumfang direkt mit Ihrer PKV oder Zusatzversicherung abzuklären
Der Heil- und Kostenplan (HKP) & Genehmigung
Genehmigungspflicht durch den Leistungsträger
Vor Beginn jeglicher zahnärztlicher Maßnahmen muss der von unserer Klinik erstellte Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden:
- GOZ-konforme Erstellung: Unsere Klinik händigt Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag aus, der exakt der deutschen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Aufschlüsselung entspricht. Dadurch ist eine problemlose Prüfung und Einreichung bei Ihrer Kasse garantiert.
- Rechtssicherheit: Die Kasse bestätigt Ihnen vorab schriftlich die Bewilligung sowie den konkreten prozentualen oder festen Zuschussanteil.
- Full-Service-Support: Unsere erfahrenen Kundenberater stehen Ihnen bei allen Fragen zur Rückerstattung Rede und Antwort und übernehmen auf Wunsch die vollständige Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Zahlungsabwicklung & Sonderregelung
Wie die Abrechnung bei uns funktioniert
Üblicherweise müssen Patienten die Kosten für eine Auslandsbehandlung im Vorfeld komplett selbst tragen und im Anschluss mühsam einfordern. Bei unserer Zahnklinik gibt es entscheidende Erleichterungen:
- Nach Abschluss der jeweiligen Behandlung erhalten Sie eine detaillierte, quittierte Rechnung.
- Dank unserer engen Zusammenarbeit mit den Kassen und der Option einer Direktabrechnung (nach einfacher Abtretungserklärung/Einwilligung) ziehen wir den von Ihrer Kasse übernommenen Zuschuss direkt bei der Endabrechnung ab.
- Sie müssen den Kassenanteil folglich nicht in voller Höhe vorstrecken, sondern zahlen lediglich Ihren verbleibenden Eigenanteil, aufgeteilt nach unseren fairen Behandlungsetappen (siehe Menüpunkt „Zahlungen“).
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